Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hütfelder Kamp“ wird zugestimmt.


Herr Matthias Ventzke erwirbt von der Gemeinde Bippen zwei Grundstücke im Baugebiet „Hütfelder Kamp“. Herr Ventzke beabsichtigt, die beiden Grundstücke in der Mitte zu bebauen, so dass auf beiden Grundstücken kein weiteres Haus errichtet werden kann. Um dieses durchzuführen, muss er von den örtlichen Baugrenzen abweichen, da die Firstrichtungen aufgrund der geplanten Einzelhausbebauungen vorgegeben sind. Herr Ventzke plant, auf beiden Grundstücken ein Fachwerkhaus zu errichten mit entsprechenden hohen Wärmekennziffern und auch einer entsprechenden Raumhöhe. Da das Haus im Holzrahmenbau erstellt wird, ist die Decke zum Obergeschoss höher, um so den Trittschall und die Wärmenichtdurchlässigkeit sicherzustellen. Des Weiteren sollten die Räumlichkeiten im Rahmen des Fachwerkbaus etwas größer wirken. Vor dem Hintergrund beantragt Herr Ventzke auch die Abweichung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Traufenhöhe in der vorgegebenen Höhe.


Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):