Beschluss: zurückverwiesen

Auch hinsichtlich der Neufassung der Geschäftsordnung liegen Änderungswünsche vor, so dass nach einer gemeinsamen Besprechung ein neuer Entwurf zur nächsten Sitzung des Samtgemeinderates vorgelegt wird.

 

Die Mitglieder des Samtgemeinderates nehmen dieses zur Kenntnis.