Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

Für den Ortsbereich Berge sollen weiterhin die Streckenabschnitte der „Lingener Str., Bippener Str., der Antener Str. (bis zur Abzweigung des Fienenmoorweges), die Schulstr. und die Zuwegung zur Haupt- und Realschule Berge“ gereinigt werden. Neu aufgenommen werden soll die Straße „Am Sonnenberg“ (neue Schulbushaltestelle). Bei den übrigen Straßen sollen die Anwohner befragt werden beziehungsweise eine öffentliche Bekanntmachung ausgehängt werden, ob eine Reinigung beibehalten werden soll.

 

Für den Gemeindeteil Grafeld soll keine Änderung erfolgen. Lediglich sollte angedacht werden, ob die Reinigung der Straße „Schulweg“ nicht um die Strecke bis zur Einmündung der „Bäckerstraße“ verlängert wird.

 

Nach erfolgter Bekanntmachung und einer erneuten Sitzung des Rates soll dann der Samtgemeinde Fürstenau die neu erstellte Route vorgeschlagen werden.


Die Samtgemeinde Fürstenau plant noch im Jahr 2012 die Gebührensatzung für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Samtgemeinde Fürstenau vom 24.03.1993, in der Fassung der III. Änderung vom 14.12.2004, neu zu fassen. In dieser Satzung ist auch festgelegt, welche Straßen durch die Samtgemeinde Fürstenau gereinigt werden.

 

Die Gemeinde Berge wird in diesem Verfahren darüber angehört, welche Straßen und Wege für die Straßenreinigung berücksichtigt werden sollen. Es stellt sich nun aber die Frage, ob einige kleine Teilstücke, die bisher im in der Beschlussvorlage übermittelten Plan aufgeführt sind (Bramweg, Birkenweg, Römerschanze etc.) noch weiterhin im Reinigungsplan mit enthalten und ob gegebenenfalls neue Straßen oder Bereiche mit aufgenommen werden sollten.

 

Für die Straßenreinigung werden Gebühren nach § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und nach § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erhoben. Gebührenpflichtige sind in diesem Fall die Benutzer der öffentlichen Straßenreinigung. Als Benutzer der öffentlichen Straßenreinigung gelten die Eigentümer der Grundstücke, die an Straßen, Wegen, Plätzen oder Durchgängen liegen, die in dem beigefügtem Lageplan über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau aufgeführt sind. Die Gebühr der Straßenanlieger beträgt derzeit pro Jahr 0,72 € je lfd. Meter Straßenfront.

 

Die derzeit gültige Route wird von den Mitgliedern des Rates anhand der Beamerpräsentation diskutiert, wobei man zu dem Ergebnis kommt, dass kaum eine Struktur erkennbar ist. Dies wurde auch im Verwaltungsausschuss festgestellt. Bei einigen Straßen, deren Zustand und Straßenlage „buckelig“ sei, werde der Kehrbesen bereits angehoben, da eine Reinigung der Gosse nicht mehr möglich sei. Es sei daher für den Bereich Berge sinnvoll, die Straße „Hauptstraße, Antener Str. und Bippener Str.“ auf jeden Fall weiterhin zu reinigen, so Bürgermeister Brandt. Folgerichtig wäre auch noch die Aufnahme des neuen Busbahnhofes an der Haupt- und Realschule Berge.

 

Beigeordneter Hömme erklärt, dass der Tagesordnungspunkt auch in der Fraktionssitzung beraten worden ist und man ebenso kein System der bisherigen Straßenzuordnung erkennen könne. Die vorgeschlagenen Straßen „Hauptstraße, Bippener Str. und Antener Str.“ sollten auch beibehalten werden, da diese auch eine Art Visitenkarte der Gemeinde Berge beziehungsweise des Dorfes sind. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die entsprechenden Pläne und die neue Route in den öffentlichen Bekanntmachungskästen auszuhängen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.