Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

Die im Eigentum der Gemeinde Berge stehenden Wegeseitenräume werden teilweise landwirtschaftlich intensiv genutzt. Da hier zum Teil ein Ausmaß eingetreten ist, das nicht mehr toleriert werden kann, beabsichtigt die Gemeinde Berge hiergegen ab Herbst 2012 vorzugehen und die entsprechenden Flächeneigentümer beziehungsweise Nutzer zur Einhaltung der katastermäßigen Grenzen aufzufordern. Um jedoch das Problembewusstsein zu schärfen und eventuell eine freiwillige Einhaltung zu erreichen, soll zunächst in der Presse darüber informiert werden.


Im Bereich der Landwirtschaft gibt es seit Jahren die Entwicklung zu intensiven Bewirtschaftung der vorhandenen Ackerflächen, um möglichst eine optimale Ausnutzung zu erzielen. Innerhalb der Gemeinde Berge gibt es viele Wegeseitenräume und „Landschaftswege“, die direkt an bestehende Nutzflächen angrenzen und auch als Wanderwege zu touristischen Zwecken dienen. Ebenso werden die am Ortsrand gelegenen Wege auch gerne von der Bevölkerung in Anspruch genommen. Die Verwaltung der Gemeinde Berge erhält bei entsprechenden Durchforstungsarbeiten in angrenzenden Waldgebieten oftmals von der Bevölkerung und Wanderern den Anruf, dass die Wege nicht befahrbar und stark beschädigt sind. Eine Wiederherstellung ist aufgrund der Witterungsverhältnisse meistens erst zum Frühjahr oder nur bei entsprechend guter Beschaffenheit des Bodens möglich. Die durchgeführten Holzungsarbeiten werden durch den zuständigen Bezirksförster Herrn Wangerpohl (Bezirksförsterei Fürstenau) überwacht und kontrolliert. Nach telefonischer Rücksprache Anfang Februar erläuterte Herr Wangerpohl die dargelegte Vorgehensweise zur Wiederherstellung der Wege nach den erfolgten Holzungsarbeiten. Diese sollte zeitnah erfolgen.

 

Im Gespräch wurde auch die inhaltliche und zweckmäßige Festlegung der Landschaftswege erörtert. Die bereits aufgeführten und an Ackerflächen sowie Waldgebieten gelegenen Wege seien zwar im Besitz der Gemeinde Berge, sie dienen aber hauptsächlich land- und forstwirtschaftlichen Zwecken. Durch die Inanspruchnahme der Wege für den Tourismus seien vermehrt Anfragen und Beschwerden bezüglich der Zustände zu vernehmen, jedoch sei eben der eigentliche Zweck zu berücksichtigen und auch die Akzeptanz für die Nutzerinnen und Nutzer herzustellen. Bei den fortführenden Erläuterungen wurde auch über die Bewirtschaftung der Wegeseitenräume gesprochen. Innerhalb der Gemeinde Berge gibt es Wege- und Wegeseitenräume, die durch die Bewirtschaftung der Ackerflächen in ihrer Breite auf ca. 3 Meter Straßenbreite „reduziert“ worden sind und landwirtschaftlich genutzt werden, wobei die eigentliche Straßenbreite 8 bis 9 Meter betrage. Es ist es aber auch schon passiert, dass die Wege komplett umgebrochen und der Bewirtschaftung zugeführt worden sind.

 

Die Gemeinde Berge kann durch entsprechende Hinweise eine Überprüfung vornehmen, wobei hier ein Abgleich mit den im Liegenschaftskataster vorhandenen Daten und den tatsächlichen, örtlichen Gegebenheiten erfolgt. Es gibt in diesem Bereich nicht nur „schwarze Schafe“, aber teilweise seien wirklich nur noch die Fahrspuren erkennbar, so Bürgermeister Brandt.

 

Im Landschafts-, Umwelt- und Wegeausschuss und dem Verwaltungsausschuss ist über die Thematik beraten und diskutiert worden, wobei man zu dem Ergebnis gekommen sei, dass ein entsprechender Zeitungsartikel sinnvoll sei, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und den Nutzern und Bewirtschaftern der Flächen die Chance zur Einhaltung der Grenzen und eine Verbesserung im Folgeanbau zu ermöglichen. Es bestehe durchaus ein Handlungsbedarf. Ab Herbst sollten dann gezielt die Flächeneigentümer angeschrieben und Maßnahmen vorgenommen werden, so Bürgermeister Brandt. In diesem Zusammenhang bittet Herr Bürgermeister Brandt die Presse, vertreten durch Herrn Ackmann, einen entsprechenden Zeitungsartikel zu fertigen.

 

I. stellv. Bürgermeister Apke kann dem nur zustimmen und erläutert, dass dieses Thema nicht nur im Rat, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wird. Er habe bereits einige Anfragen und Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern führen können. Es ist an der Zeit sich mit dem Thema Randbewirtschaftung zu befassen und die beschriebene Vorgehensweise ist der richtige Weg.

 

II. stellv. Bürgermeister Wolting und Beigeordneter Kamp stehen der Vorgehensweise auch positiv gegenüber, wobei die Frage ist, mit welchen Konsequenzen oder Sanktionen die entsprechenden Flächennutzer zu rechnen haben.

 

Man werde zunächst ein persönliches Gespräch mit dem Flächennutzer suchen, um persönliche Einsicht und Änderung zu erzielen. Ansonsten habe der Verursacher die Vermessung zu tragen und gegebenenfalls erfolge eine zwingende Rückbearbeitung, so Bürgermeister Brandt.