Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Jugendpfleger Bruns die benötigte Fläche, mögliche Anlagen bzw. Anlagenteile sowie die Kosten zu ermitteln.


Es zeigt sich, dass die Skateranlage am Standort des Sportplatzes äußerst stark genutzt wird. Es zeigt sich jedoch auch, dass die Pflasterung ein wenig zu klein ist und langfristig auch über ein gemeindliches Skater-Spielgerät beraten werden muss.

 

Das derzeit im Einsatz befindliche Skatergerät ist Eigentum der Samtgemeinde und muss auch an den unterschiedlichen anderen Standorten innerhalb der Samtgemeinde eingesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird auch die Gemeinde Bippen eine Planung für ein entsprechendes Gerät durchzuführen haben.

 

Herr Wissmann erklärt, dass die vorhandene Fläche geringfügig verbreitert werden kann. Er weist darauf hin, dass im Bereich der Anlage häufiger Flaschen zerstört werden und auch Pflastersteine auf dem Sportplatz „landen“. Er fordert die Jugendlichen auf, ein Auge darauf zu haben und ggf. Mitteilung an die Gemeinde zu geben, wer dafür verantwortlich ist.

Herr Bruns erklärt, dass die Samtgemeinde Fürstenau an der mobilen Variante der Skateranlage festhält. Es könnten evtl. Teile an diese „angebaut“ werden, die stehen bleiben, wenn die mobile Anlage weg ist.

Herr Nyenhuis spricht den Jugendlichen ein Lob aus, dass die Nutzung der Anlage pp. so gut klappt. Selbstverständlich kann die mobile Skateranlage nicht auf Dauer in Bippen aufgestellt sein, sondern auch in den übrigen Bereichen der Samtgemeinde.

Herr Bruns erklärt, dass er die Planungen pp. für eine eigene Skateranlage begleiten wird; er wird sich ggf. auch um Zuschüsse bemühen, z. B. vom Jugendparlament der Samtgemeinde Fürstenau oder aus dem 1000-Ideen-Programm des Landkreises.


Der Jugend-, Sport- und Tourismusausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):