Beschluss: Kenntnis genommen

 


Der Landkreis Osnabrück hat ein Klimaschutzkonzept im Kreistag einstimmig verabschiedet mit dem Ziel, die energetische Versorgung des Landkreises Osnabrück mit regenerativen Energien perspektivisch sicherzustellen. Zur Erreichung dieses Zieles sind verschiedene gebündelte Maßnahmen im Landkreis Osnabrück zwingend erforderlich und eine dieser Maßnahmen ist auch, sämtliche Flächen, die für Windkraftnutzung in Betracht kommen, neu zu identifizieren. Die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie – liegt derzeit öffentlich aus und ein entsprechender Scoping-Termin hat nach § 9 Abs. 1 FOG stattgefunden.

 

In der Gemeinde Bippen sind unterschiedliche Flächen und Standorte als mögliche Flächen identifiziert worden. Die weiteren Voruntersuchungen zu diesen Flächen laufen bereits seit ca. einem Jahr, insbesondere die avifaunistischen Gutachten werden derzeit erstellt bzw. die Materialen hier zusammengefasst.

 

Bereits jetzt haben sich an unterschiedlichen Standorten die Grundstückseigentümer verständigt, um in dem weiteren Entwicklungsprozess auch als GbR oder Interessengemeinschaft der jeweiligen Grundstückseigentümer gebündelt aufzutreten. Dies ist zwingend erforderlich. Es ist auch zwingend erforderlich, dass die jeweiligen Grundstückseigentümer gemeinsam geschlossen auftreten und sie derzeit keine Verträge mit Dritten abschließen, da nicht klar ist, welche Flächen in Betracht kommen.

 

Im weiteren Verfahren, also ab dem Zeitpunkt, an dem der Landkreis verbindlich im Rahmen der Regionalen Raumordnung die Flächen festgelegt hat, wird die Samtgemeinde Fürstenau für die identifizierten Flächen innerhalb der gesamten Samtgemeinde einen entsprechenden Flächennutzungsplan erstellen, um so die Gesamterfordernisse abzustimmen und in den Planungsprozess einzubringen. Die Gemeinde Bippen wird für die in Bippen in der Zukunft unter Umständen ausgewiesenen Gebiete in Abstimmung mit der Flächennutzungsplanung der Samtgemeinde Fürstenau einen so genannten vorhabensbezogenen Bebauungsplan erstellen.

 

Ziel dieser beiden planungsrechtlichen Vorgaben ist es, ein geordnetes Verfahren innerhalb der Gemeinde und Samtgemeinde durchzuführen, den Anwohnern und Grundstückseigentümern Rechtssicherheit und den gemeindlichen Anliegen auch Planungssicherheit zu geben.

 

Bürgermeister Tolsdorf erläutert, dass die in Frage kommenden Flächen noch weiter untersucht werden müssen. Er weist darauf hin, dass Standorte von Gebäuden in angrenzenden Landkreisen bei der Flächenfestlegung bisher noch keine Berücksichtigung gefunden haben und sich dementsprechend die Flächen noch ändern werden. Derzeit werden die avifaunistischen Gutachten erstellt, das bedeutet, dass u. a. Tierarten und deren Anzahl erfasst werden pp.

Aktuell sind rd. 230 Hektar in der Gemeinde Bippen als Windvorranggebiete festgestellt.

 

An dieser Stelle wird die Sitzung kurz für eine Einwohnerfrage unterbrochen:

 

Auf Anfrage eines Bürgers, wie viele Windkraftanlagen nach den Vorstellungen der Gemeinde noch errichtet werden sollen und ob die derzeit erstellten Gutachten auch für spätere Genehmigungen genutzt werden können, erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass man sich da nicht festlegen kann und dass in Bippen wohl aufgrund der Flächengröße (rd. 80 qkm) mit relativ geringer Bevölkerungsdichte (rd. 3.000 Einwohner) viele mögliche Flächen festgestellt wurden. Das weitere Verfahren sieht so aus, dass zunächst das Regionale Raumordnungsprogramm (Landkreis Osnabrück), dann der Flächennutzungsplan (Samtgemeinde Fürstenau) und danach der vorhabenbezogene Bebauungsplan zu erstellen ist. Das heißt also, dass die Samtgemeinde und die Gemeinde erst tätig werden können, wenn das Regionale Raumordnungsprogramm genehmigt ist. Es sind jeweils Bürgerbeteiligungen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen; beim Landkreis ist ein sog. Scoping-Termin mit ca. 230 Beteiligten anberaumt.

 

Auf Anfrage von Frau Elbers erklärt Bürgermeister Tolsdorf den Begriff „Repowering“. Repowering bezeichnet das Ersetzen alter Anlagen zur Stromerzeugung durch neue Anlagen, beispielsweise mit höherem Wirkungsgrad.

 


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss nimmt dies zur Kenntnis.