Beschluss: Kenntnis genommen

Folgende Änderungen zum Entwurf des Dorferneuerungsplanes sind zu berücksichtigen:

v  Maßnahme Giebelrestaurierung Kuhlhoff erhält die Priorität 1 (S. 160)

v  Maßnahme Kreuzung Gooseweg / Hallweg erhält die Priorität 1 (S. 160)

v  Maßnahme Wanderweg Maiburgstraße: Wegeverlauf auf der Westseite der Straße (S. 146), Kosten bleiben unverändert

v  Maßnahme Begrünung Schockländer Straße: im Rahmen der Flurbereinigung geplante Gehölzpflanzung östlich der Straße wird im Plan nachrichtlich dargestellt (keine Maßnahme der Dorferneuerung – S. 142)


Herr Seidel stellt kurz den Entwurf des Dorferneuerungsplanes vor und erläutert einzelne Maßnahmen.

v  Er erklärt, dass für die Giebelsanierung einschl. der Außenbeleuchtung des Kuhlhoffs nach Rücksprache mit dem LGLN bereits Fördermittel beantragt wurden und diese Maßnahme daher die Priorität 1 erhält (Korrektur auf S. 160 des Entwurfs erforderlich).

v  Die Maßnahme Kirchhof ist mit der Kirche abzustimmen.

v  Bezüglich der Verlegung der Schulbushaltestellen und Errichtung einer zentralen Bushaltestelle an der Bahnhofstraße, ist evtl. eine Förderung über die Landesnahverkehrsgesellschaft möglich. Ein entsprechender Förderantrag sollte zeitnah gestellt werden.

v  Auch für die Zuwegung zum Freibad Bippen ist in Abstimmung mit dem LGLN bereits ein Förderantrag gestellt worden; daher auch hier die Priorität 1.

v  Die mit der Maßnahme Begrünung „Schockländer Straße“ Im Rahmen der Flurbereinigung geplante Gehölzpflanzung ist keine Maßnahme der Dorferneuerung und wird nur nachrichtlich dargestellt.

v  Die Maßnahme Wanderweg an der Maiburgstraße ist bzgl. des Wegeverlaufes zu korrigieren, da dieser auf der Westseite der Straße vorgesehen ist.

 

Herr Nyenhuis erklärt, dass wahrscheinlich nicht alle geplanten Maßnahmen auch umgesetzt werden können und daher sollte die Maßnahme Kreuzung Gooseweg / Hallweg die Priorität 1 bekommen. Er weist darauf hin, dass das Ranking der Maßnahmen sehr wichtig ist.

 

Auf Anfrage von Frau Elbers erklärt Frau Lüders, dass der Spielplatz in der Maßnahme Gestaltung Dorfpark enthalten ist.

Weiter erkundigt sich Frau Elbers, wie wahrscheinlich die Umsetzung der Maßnahme an der Maiburg-Grundschule ist. Dazu erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass die Samtgemeinde Fürstenau als Maßnahmenträgerin ggf. eine Förderung über die Landesnahverkehrsgesellschaft erhalten kann.

 

Abschließend erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass das weitere Procedere mit Herrn Bürgel vom LGLN abgestimmt wird. Eine Information der Bürger sollte vor dem Beschluss durch den Rat der Gemeinde Bippen erfolgen.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):