Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 24

1.  Die vorliegenden Anträge zur Aufnahme der Kosten für den Bau der Turnhallen in Berge und Bippen in das Investitionsprogramm werden zurückgestellt.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Osnabrück unter Einbeziehung der Kreistagsabgeordneten der Samtgemeinde Fürstenau zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Genehmigung des Haushaltes und die Bewilligung von Strukturhilfemitteln möglich sind, wenn die Turnhallen in das Investitionsprogramm mit aufgenommen werden.

 

3.  Sobald die Stellungnahme des Landkreises Osnabrück über die Höhe der Kreditaufnahmen vorliegt, ist erneut der Bau der Turnhallen zu beraten. Gegebenenfalls sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Rahmen eines Nachtragshaushaltes bereit zu stellen.

 


Samtgemeindebürgermeister Selter teilt mit, dass nach den Osterferien ein Gesprächstermin mit dem Landkreis Osnabrück vereinbart worden sei. Er schlägt daher vor, das Investitionsprogramm ohne den Turnhallenbau zu beschließen und nach der Stellungnahme des Landkreises bezüglich der möglichen Kreditaufnahmen erneut den Bau der Turnhallen zu beraten. Gegebenenfalls sind entsprechende Haushaltsmittel im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes bereit zu stellen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24 Ja-stimmen):