Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 24

 

a)  Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2012 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                  13.215.800 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                      13.215.800 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                         0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                            0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                             78.200 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     12.599.200 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    12.229.300 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                             115.400 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                            746.900 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                         631.500 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                        658.100 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                       -288.200 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes            13.346.100 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes           13.634.300 €

 

                                                                                                                                         

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 631.500 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 100.000 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 6.000.000 € festsetzt,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2012 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                     

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2011 – 2015 wird beschlossen.


Beigeordneter Spree weist darauf hin, dass die Anträge i.S. Turnhallenneubau, die das Investitionsprogramm betreffen zwischenzeitlich zurückgestellt wurden und erst nach Absprache mit dem Landkreis erneut beraten werden. Auch Beigeordneter Trütken spricht sich dafür aus, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2012 in der vorliegenden Form zu beschließen, um möglichst schnell wieder handlungsfähig zu sein.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24 Ja-Stimmen):