a) Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2012 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 13.215.800 €
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 13.215.800 €
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0 €
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
1.5 Jahresergebnis 78.200 €
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.599.200 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.229.300 €
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 115.400 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 746.900 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 631.500 €
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 658.100 €
2.7 Finanzierungsmittelbestand -288.200 €
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 13.346.100 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 13.634.300 €
in
§ 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 631.500 € festsetzt,
in
§ 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 100.000 € festsetzt,
in
§ 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 6.000.000 € festsetzt,
in
§ 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2012 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2011 – 2015 wird beschlossen.
Beigeordneter Spree weist darauf hin, dass die Anträge i.S. Turnhallenneubau, die das Investitionsprogramm betreffen zwischenzeitlich zurückgestellt wurden und erst nach Absprache mit dem Landkreis erneut beraten werden. Auch Beigeordneter Trütken spricht sich dafür aus, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2012 in der vorliegenden Form zu beschließen, um möglichst schnell wieder handlungsfähig zu sein.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (24 Ja-Stimmen):