Beschluss:
Die Ratsherren Apke und Wolting werden in den Regionalausschuss „Abwasser“ entsandt. Die Wahlzeit entspricht der Wahlperiode der kommunalen Räte.
Nach Ermittlung durch den Wasserverband sind insgesamt 11 Personen zu benennen, die jedoch noch nicht Vorstands- bzw. Verbandsausschussmitglieder sein dürfen.
Anzahl der zu verteilenden Ausschusssitze:
Samtgemeinde Fürstenau
5 Ausschussmitglieder für die Abteilung Schmutzwasser
Mitgliedsgemeinden
6 Ausschussmitglieder für die Abteilung Niederschlagswasser (Straßenentwässerung); davon entfallen auf
a) Gemeinde Berge 2 Mitglieder
b) Gemeinde Bippen 1 Mitglied
c) Stadt Fürstenau 3 Mitglieder
Mit der Wahl in den Regionalausschuss „Abwasser“ erfolgt gleichzeitig die Entsendung in den Verbandsausschuss des Wasserverbandes Bersenbrück. Aus diesem Grunde sind auch keine Vertreter für den Regionalausschuss zu benennen, da nach § 9 Absatz 1 der Wasserverbandssatzung eine Stellvertretung nicht stattfindet. Die Wahlzeit entspricht der Wahlperiode der kommunalen Räte.
Der Rat kann somit zwei Ratsmitglieder benennen. Die Besetzung mehrerer unbesoldeter Stellen gleicher Art hat nach dem Verteilungsverfahren Hare-Niemeyer zu erfolgen. Der Rat kann jedoch einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen. Nach dem Verteilungsverfahren Hare-Niemeyer entfallen sowohl auf die SPD/UWG Fraktion und der CDU Fraktion jeweils ein zu benennendes Mitglied.
Bürgermeister Brandt schlägt die Ratsherren Apke und Wolting als Ausschussmitglieder vor.