Der Rat beschließt mit 10 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen:

 

a)  Die Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2012 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            2.379.000 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                2.379.000 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                     39.400 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               2.206.100 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              2.133.400 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     112.800 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    175.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                   32.900 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                  43.400 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                           0 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      2.351.800 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     2.351.800 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 32.900 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 300.000 € festsetzt,

 

 

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

 

Der Rat beschließt mit 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen:

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 wird beschlossen.