1. Beschlussfassung über die anliegend beigefügten Stellungnahmen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Die in den Anlagen 1 bis 5
beigefügten Stellungnahmen der Behörden
und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden zur Kenntnis
genommen. Die nebenstehenden Abwägungsvorschläge werden beschlossen.
2. Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 61 „Freizeit- und Ferienpark“ der Stadt Fürstenau
einschließlich Begründung, Umweltbericht und Schalltechnischem Bericht wird
unter Berücksichtigung der zum Ergebnis
·
der
vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4
Abs. 1 BauGB,
·
der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
·
der
erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden
und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 bzw. § 4
Abs. 2 BauGB
·
und der
Erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der erneuten
öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2
BauGB
gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Stadtdirektor Selter teilt mit, dass die Untere Bodenschutzbehörde darauf hingewiesen hat, dass die Geschossfangsande kontaminiert sind und diese Flächen auf Anregung des Landkreises im Bebauungsplan als Altlasten zu gekennzeichnen sind. Der Bebauungsplan wurde entsprechend ergänzt. Er weist darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss den vorliegenden Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen hat.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (20 Ja-Stimmen):