Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 20

1. Beschlussfassung über die anliegend beigefügten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

 

Die in den Anlagen 1 bis 5 beigefügten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden zur Kenntnis genommen. Die nebenstehenden Abwägungsvorschläge werden beschlossen.

 

 

2. Satzungsbeschluss

 

Der Bebauungsplan Nr. 61 „Freizeit- und Ferienpark“ der Stadt Fürstenau einschließlich Begründung, Umweltbericht und Schalltechnischem Bericht wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis

·      der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB,

·      der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB,

·      der erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB

·      und der Erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB

gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.


Stadtdirektor Selter teilt mit, dass die Untere Bodenschutzbehörde darauf hingewiesen hat, dass die Geschossfangsande kontaminiert sind und diese Flächen auf Anregung des Landkreises im Bebauungsplan als Altlasten zu gekennzeichnen sind. Der Bebauungsplan wurde entsprechend ergänzt. Er weist darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss den vorliegenden Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen hat.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):