Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

 

a)  Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2012 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            1.957.100 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                1.957.100 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                     45.600 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               1.767.500 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              1.689.300 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     149.200 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    276.400 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                   93.500 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                  44.500 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                           0 €

 

festsetzt,

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      2.010.200 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     2.010.200 €

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 93.500 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 190.000 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 294.500 € festsetzt,

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Bippen für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 wird beschlossen.

 

 


Herr Weymann erläutert kurz die wichtigsten Inhalte des Haushaltsentwurfs für das Haushaltsjahr 2012.

 

Die Fraktionsvorsitzenden Nyenhuis und Hagen bedanken sich bei Herrn Weymann für die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre und wünschen ihm alles Gute für die Zukunft.

Herr Weymann bedankt sich beim gesamten Rat für die immer sehr harmonische Zusammenarbeit in der Vergangenheit.


 Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):