Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Den beantragten Abweichungen vom Bebauungsplan wird zugestimmt.


Die Eheleute Jörn und Ellen Hafferkamp, Am Bad 2, 49626 Bippen, haben einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für ihr Gebäude „Am Bad 2“ gestellt. Die Eheleute beabsichtigen, das Gebäude mit einem Obergeschoss zu versehen und ein Haus im sog. „Toskanastil“ zu erstellen. Dies bedeutet, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Dachneigung zwischen 40 und 48° mit 25 ° unterschritten wird. Des Weiteren möchten die Eheleute die Garage außerhalb des bebaubaren Bereichs erstellen und die Traufenhöhe dürfte nicht 3,50 m überschreiten.

Das Haus ist bereits heute relativ zurückliegend erstellt, hat derzeit auch eine außerhalb des Bebauungsplanes liegende Dachneigung, so dass aus städtebaulicher Sicht nichts dagegen sprechen würde, wenn hier ein Haus wie geplant erstellt würde. Auch ein anderes Haus innerhalb dieses Bebauungsplanes ist vor Jahren in einem ähnlichen Baustil umgebaut worden. Auch der Bau einer Garage außerhalb des bebaubaren Bereichs führt zu keinerlei Störungen von Nachbarn und dürfte vom Landkreis Osnabrück mit der ausdrücklichen Zustimmung der Gemeinde Bippen genehmigungsfähig sein.

Aus Sicht der Gemeinde Bippen und vor dem Hintergrund der Kenntnis der örtlichen Verhältnisse, sollte dem Antrag der Bauherren stattgegeben werden, da durch diese Baumaßnahme das Gesamtgebäude an Wohnqualität für eine Familie gewinnt. Der derzeitige Baukörper ist seinerzeit in der bestehenden Größenordnung als Altenwohnung wie als größeres Haus für familiengerechtes Wohnen geplant worden.

 


Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):