Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Form beschlossen.


Für die Genehmigung der Protokolle der Rats- und Ausschusssitzungen vor Ablauf der Wahlperiode war nach der NGO der Rat zuständig. In der nunmehr gültigen NKomVG gibt es keine entsprechende Bestimmung, so dass  dies nach § 68 NKomVG in der Geschäftsordnung zu regeln ist.

Daher ist die Geschäftsordnung vom 18.03.2002 entsprechend zu ändern.

Es ist festzulegen, ob der Verwaltungsausschuss oder der Rat über die Genehmigung der vor Ablauf der Wahlperiode nicht genehmigten Protokolle entscheidet.


Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):