Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 20

 

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2012 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                    5.855.100 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                        5.855.100 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                         0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                            0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                             13.100 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       5.335.300 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      5.141.100 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                          1.657.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                         1.886.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                         229.000 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                        235.000 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                         -40.800 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes              7.221.300 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes             7.262.100 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 229.000 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 20.000 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 5.000.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)   360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                             360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 wird beschlossen.


Den Mitgliedern des Stadtrates wurden zu Beginn der Sitzung Erläuterungen zum Haushaltsplan 2012 ausgehändigt.

Samtgemeindeverwaltungsoberrat Weymann stellt die wesentlichen Erträge und Aufwendungen vor. Er weist u.a. auf die positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen hin, macht aber auch deutlich, dass aufgrund des Schuldenstandes weiterhin Vorsicht bei neuen Investitionen geboten ist. Erstmals im Jahre 1994 musste die Stadt Fürstenau einen Fehlbetrag in ihrem Haushalt ausweisen.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):