Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 6

Die Angelegenheit wird zur Beratung in die Fraktionen gegeben, sobald die Verwaltung nach Rücksprache mit der Werbegemeinschaft Fürstenau eine konkrete Stellenbeschreibung vorgenommen hat.


Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Seines Erachten nach sollte der Citymanager eine Person sein, die kaufmännische Erfahrung mitbringt und „Herzblut“ in ihre Arbeit legt. Neben Leerstandsmanagement sollte auch das Thema Nachfolgeregelung Aufgabe dieser Person sein.

 

Frau Wolke-Höveler erwähnt den aktuellen Leserbrief im Bersenbrücker Kreisblatt zum Citymanager. Sie schließt sich der Meinung des Verfassers an. Der Begriff „Citymanager“ ist nicht richtig gewählt, sondern sollte nur Arbeitstitel sein. Gesucht würde eine Person, die beispielsweise die die in den verschiedenen vorliegenden Gutachten gemachten Vorschläge abarbeitet. Leerstände seien in Fürstenau zurzeit nur wenige vorhanden sind. Weil die Ladenmieten in Fürstenau recht niedrig sind, sind Geschäfte, die üblicherweise in 2 B-Lagen angesiedelt sind, in der Fürstenauer Innenstadt in 1 A-Lagen zu finden, teilweise auch als so genannte „Platzhalter“.

 

Die Frage von Ratsherrn Exeler, ob es Interessenten gibt, die aktuell Ladenräume suchen, verneint Herr Wagener.

 

Stellv. Bürgermeister Santel hält es für wichtig, dass von der Verwaltung nach Rücksprache mit der Werbegemeinschaft Fürstenau im Rahmen einer Stellenbeschreibung das Aufgabenfeld konkret definiert und festgelegt wird. Erst danach ist eine Beratung über diese Angelegenheit innerhalb der Fraktionen möglich.

 

Ratsherr Wübbel teilt für die SPD-Fraktion diese Ansicht.