Beschluss: Kenntnis genommen

Entsprechend des § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) belehrt stellv. Bürgermeister Santel die nachfolgend hinzugewählten Mitglieder zum Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Fürstenau über die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten und verpflichtet sie per Handschlag:

 

-       Dienstleistung: Herr Wolfgang Meyer, Fürstenau-Settrup

-       Gesundheit: Herr Rudolf Reinermann, Fürstenau-Hollenstede

-       Industrie: Frau Simone Meurer, Fürstenau

-       Werbegemeinschaft bzw. Kaufmannschaft: Frau Karin Wolke-Höveler, Fürstenau.