Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zum Haushalt 2006 ist zur Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 08.12.2005 ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen.


Samtgemeindebürgermeister Kamlage weist einleitend darauf hin, dass bei der Samtgemeinde Fürstenau erstmals 1996, und zwar durch die Kürzung der Mittel im Länderfinanzausgleich, ein Sollfehlbetrag entstanden ist. Diese Kürzungen haben sich in den folgenden Jahren fortgesetzt, so dass die derzeitige finanzielle Situation der Samtgemeinde Fürstenau nicht „hausgemacht“ ist.

 

Beigeordneter Bertke führt aus, dass in den letzten Jahren erhebliche Sparmaßnahmen durchgeführt wurden und nunmehr keine weiteren Einsparmöglichkeiten mehr vorhanden sind. Im Haushaltskonsolidierungskonzept sollte darauf hingewiesen werden. Außerdem sollten Ausführungen zur Bedeutung des Erhalts beider Freibäder für die Samtgemeinde Fürstenau und der schwachen Infrastruktur mit aufgenommen werden.

 

Beigeordneter Trütken weist darauf hin, dass die budgetierten Mittel der Schulen (Grund- und Sockelbetrag) im Haushaltsjahr 2004 um 10 % und im Haushaltsjahr 2005 um weitere 10 % gekürzt wurden. Eine Kürzung der Geschäftsausgaben bei der Verwaltung um 5 % erfolgte nur einmalig im Haushaltsjahr 2005. Hier sollten noch Überlegungen über eine weitere Reduzierung der Haushaltsmittel erfolgen. Wie bereits im Strategiepapier angedacht, könnten durch die Zusammenarbeit der Samtgemeinden im Nordkreis Einsparungen z.B. im Bereich des Einkaufs erzielt werden.

 

Von der Verwaltung wird dazu mitgeteilt, dass unter den Geschäftsausgaben auch feststehende  Kosten gebucht werden, bei denen eine weitere Kürzung kaum möglich ist. Hierzu gehören u.a. die Telefonkosten und die Kosten für die Pflege der EDV-Programme. Auch in anderen Bereichen, z.B. bei den Büromaterialien, wird nur angeschafft was erforderlich ist.

Anfang des Jahres 2006 wird eine Zusammenstellung über die Geschäftsausgaben vorgelegt, aus der hervorgeht, wie sich die einzelnen Positionen zusammensetzen, welche Kosten variabel sind und wo bereits Kürzungen vorgenommen wurden.


Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: