Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Der Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2006, der

 

a)  im Verwaltungshaushalt

     die Einnahmen auf                                                           8.252.300 €

     die Ausgaben auf                                                              9.285.400 €

     Fehlbedarf                                                                        1.033.100 €

     festsetzt,

 

b)  im Vermögenshaushalt

     die Einnahmen auf                                                           2.567.700 €

     die Ausgaben auf                                                              2.567.700 €

     festsetzt,

 

c) den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 366.100 € festsetzt,

 

d)  Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

e)  den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 5.000.000 € festsetzt,

 

f)  den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2006 auf 45 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

wird beschlossen.


Beigeordneter Bertke bezieht sich auf die vorliegende Aufstellung über die Investitionsmaßnahmen, die von den Ausschüssen zur weiteren Beratung an die Fraktionen bzw. den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet wurden. Er schlägt für die CDU-Fraktion folgende Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2006 vor:

 

HHSt. 2100.9350 – Erwerb von beweglichem Vermögen

1.500 € - Sondermittel für die Anschaffung von EDV-Schultischen

Erhöhung des Ansatzes von 2.700 € auf 4.200 €.

 

HHSt. 2103.9350 – Erwerb von beweglichem Vermögen

9.000 € - Sondermittel für die Möblierung von zwei Fachräumen

Erhöhung des Ansatzes von 2.000 € auf 11.000 €.

 

HHSt. 2103.9400 – Erweiterung und Neubau / Große Instandsetzung

3.000 € - Pflasterung des Schulhofes

Erhöhung des Ansatzes von 0 € auf 3.000 €.

 

HHSt. 2103.9402 - Fassadensanierung

60.000 € - Sanierung der Außenfassade

Erhöhung des Ansatzes von 0 € auf 60.000 €.

 

HHSt. 2104.9400 – Erweiterung und Neubau / Große Instandsetzung

Die Erweiterung der Grundschule Grafeld um einen Mehrzweckraum (80.000 €) sollte zurückgestellt werden.

 

HHSt. 2810.9402 – Neugestaltung Außenanlagen

58.000 € - Erneuerung der Pflasterung der Feuerwehrzufahrt

Erhöhung des Ansatzes von 0 € auf 58.000 €.

 

HHSt. 7710.9350 – Anschaffung von Fahrzeugen

20.000 € - Ersatzbeschaffung für den Doppelkabiner - Bauhof Fürstenau

2.800 € - Streugerät für den ISEKI - Bauhof Bippen

Erhöhung des Ansatzes von 500 € auf 23.300 €.

 

Nach eingehender Aussprache werden von der SPD-Fraktion keine Bedenken gegen die vorstehenden Änderungen erhoben.

 

Beigeordneter Bertke erkundigt sich, ob die mit dem Landkreis Osnabrück abgestimmten Sanierungsmaßnahmen der IGS Fürstenau im Jahr 2006 abgeschlossen sind.

 

Von Samtgemeindebürgermeister Kamlage wird dies bestätigt. Er weist nochmals darauf hin, dass der VII. Bauabschnitt „Erweiterung der Schulküche / Sanierung des Innenhofes“ mit einem Betrag in Höhe von 900.000 € nur realisiert werden kann, wenn entsprechende Fördermittel bewilligt werden. Ansonsten steht nur ein Betrag in Höhe von 417.000 € zur Verfügung.

 

Weiter wird von ihm ausgeführt, dass er in Bezug auf die Sanierung des Turnhallenbereiches der IGS Fürstenau Anfang der Woche ein Gespräch mit dem Architekten Hüdepohl geführt hat. Von Herrn Hüdepohl wurde zugesagt, kostenlos ein schlüssiges Sanierungskonzept zu unterbreiten. Da es sich hier um laufende Sanierungsarbeiten handelt, bestehen kaum Aussichten, für diese Maßnahme einen Zuschuss zu erhalten.

 

Abschließend teilt Samtgemeindeoberamtsrat Weymann mit, dass die Verwaltung in der Sitzung des Schulausschusses am 01.11.2005 (SG/SchulA/001/2005, P. 7) gebeten wurde, die Reinigungs- und Personalkosten der einzelnen Schulen aufzulisten. Eine entsprechende Aufstellung wird von ihm erläutert und ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.


Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse empfiehlt der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig: