Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

1.  Die vorliegenden Anträge zur Aufnahme der Kosten für den Bau der Turnhallen in Berge und Bippen in das Investitionsprogramm werden zurückgestellt.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Osnabrück unter Einbeziehung der Kreistagsabgeordneten der Samtgemeinde Fürstenau zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Genehmigung des Haushaltes und die Bewilligung von Strukturhilfemitteln möglich sind, wenn die Turnhallen in das Investitionsprogramm mit aufgenommen werden.


Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Ausschussmitgliedern zu Beginn der Sitzung ein Antrag der CDU/UWG-Gruppe vorgelegt.

 

Von der Verwaltung werden die vorliegenden Anträge kurz vorgestellt, und zwar:

 

a)  Antrag der SPD–Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe

- Bau der Turnhallen in Berge und Bippen – Investitionsprogramm 2014/2015

- Trägerschaft für die Turnhallen bei der Samtgemeinde Fürstenau

     Nettoneuverschuldung in Höhe von insgesamt 548.900 €.

 

b)  Antrag der CDU/UWG-Gruppe

- Zunächst Bau der Turnhalle in Berge – Investitionsprogramm 2013 - 2015

- Trägerschaft für die Turnhalle noch offen

- Kürzung der Mittel für die energetische Sanierung der Feuerwehrhäuser

     Keine Nettoneuverschuldung.

 

Samtgemeindebürgermeister Selter weist darauf hin, dass weitere große Investitionen anstehen, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Dazu gehören u.a. die Feuerwehrfahrzeuge. Hier ist zwar ein Betrag von 75.000 € pro Jahr eingeplant, die Kosten für ein Fahrzeug liegen aber weitaus höher (bis zu 350.000 €). Außerdem sind in den nächsten Jahren voraussichtlich zwei weitere Kinderkrippen erforderlich (350.000 € - 400.000 € je Krippe). Hinzu kommen die Betriebskosten von rd. 70.000 € je Krippe, die den Ergebnishaushalt belasten.

 

In der sich anschließenden Diskussion werden die beiden Anträge eingehend beraten. Insbesondere eine mögliche Nettoneuverschuldung vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Samtgemeinde Fürstenau.

 

Abschließend sprechen sich die Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses dafür aus, dass in dieser Angelegenheit zunächst ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht stattfinden sollte, und zwar hinsichtlich der Genehmigung des Haushaltes und der Gewährung von Strukturhilfemitteln bei Berücksichtigung der Turnhallen im Investitionsprogramm.


Der Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt einstimmig: