Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 6

 

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2012 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            5.855.100 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                5.855.100 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                     13.100 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               5.335.300 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              5.141.100 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                  1.657.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                 1.886.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 229.000 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                235.000 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                 -40.800 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      7.221.300 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     7.262.100 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 229.000 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 20.000 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 5.000.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015 wird beschlossen.


Stadtdirektor Selter erläutert eingangs die Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes vom 13.12.2011 und weist insbesondere darauf hin, dass für die Sanierung der Konversionsfläche 50.000 EUR enthalten sind. Die Mittel werden rein vorsorglich eingeplant, um handlungsfähig zu sein.

Ebenso erläutert er, dass beim Produkt 571.00 Wirtschaftsförderung unter Konto 427101 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 2.500 EUR für einen sog. Citymanager eingeplant sind. Dabei handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, die gemeinsam mit der Werbegemeinschaft Fürstenau finanziert werden soll. Im Wirtschaftsförderungsausschuss wird es diesbezüglich eine Vorlage geben.

Beigeordneter Ehmke erkundigt sich, ob die bereitgestellten Mittel bei Nichtinanspruchnahme erhalten bleiben oder für andere Zwecke genutzt werden. Samtgemeindeverwaltungsoberrat Weymann erklärt, dass vorsorglich eingestellte Mittel nicht zur Deckung anderer Ausgaben verwendet werden. Darüber hinaus erläutert er die wesentlichen Punkte des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2012 und stellt das Investitionsprogramm 2010 bis 2015 vor. Dabei weist er besonders auf die Haushaltssystematik im Bereich der Steuereinnahmen und der daraus resultierenden Umlagen hin (siehe Anlage).


Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig (6 Ja-Stimmen):