Samtgemeindebürgermeister Selter belehrt gemäß § 43 NKomVG die in den Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur berufenen, hinzu gewählten beratenden Mitglieder sowie die Vertreter über die ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten.

Anschließend erfolgt die Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG per Handschlag durch Samtgemeindebürgermeister Selter.

 

Das hinzu gewählte Mitglied Ulrich Neumann sowie das stellv. Mitglied Luca-Mathis Finke sind in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Familie und Kultur zu verpflichten.