Der Jugend- und Kulturausschuss empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

  1. Dem Entwurf des doppischen Produkthaushalts 2012 der Stadt Fürstenau für die Produkte 262.10 Musikpflege, 421.10 Sportverwaltung und –förderung und 424.10 Sportstätten wird zugestimmt.

 

  1. Für die Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (Sachkonto 421201) beim Produkt 424.10 Sportstätten werden zusätzliche Mittel in Höhe von 2.500,00 € bereitgestellt. Der Ansatz erhöht von 12.400,00 € auf 14.900,00 €.

Der Entwurf des doppischen Produkthaushaltes 2012 für die Produkte 262.10 Musikpflege,  421.10 Sportverwaltung und -förderung und 424.10 Sportstätten liegt den Ausschussmitgliedern zur Beratung vor.

 

Produkt 262.10 Musikpflege

Die Vorsitzende,  Ratsfrau Büscher, teilt zum Produkt 262.10 Musikpflege mit, dass sich die Stadtkapelle Fürstenau bereits zum 31.12.2011 aufgelöst hat. Sie weist darauf hin, dass aufgrund der Erkrankung eines Vorstandsmitgliedes die Abwicklung der Vereinsauflösung bisher nicht erfolgen konnte. Bereits 2011 wurde von der Stadtkapelle Fürstenau der Zuschussbetrag nicht abgerufen.

 

Stellv. Bürgermeister Santel gibt bekannt, dass die freiwillige Feuerwehr Fürstenau eine neue Blaskapelle gegründet hat und schlägt vor, die für die Stadtkapelle Fürstenau eingeplanten  Mittel auf diese Kapelle umzuschichten.

 

Auch Ratsherr Trükten meint, dass der Haushaltsentwurf in seiner Summe belassen werden und die weitere Entwicklung zunächst abgewartet werden sollte.

 

I. stellv. Vorsitzender, stellv. Bürgermeister Lühn, schließt sich dem Vorschlag an. Die im Eigentum der Stadt Fürstenau befindlichen Musikinstrumente der ehemaligen Stadtkapelle Fürstenau sollten demnächst an die neue Feuerwehrkapelle und an die Schulen verteilt werden.

 

Produkt 421.10 Sportverwaltung und -förderung

II. stellv. Vorsitzender, Beigeordneter Hampel, erkundigt sich nach der Nutzung der Bundeswehrsporthalle durch ortsansässige Vereine.

 

Herr Weymann berichtet, dass in den Wintermonaten eine rege Nutzung der Bundeswehrsporthalle durch den Vereinssport stattfindet und betont die hierdurch geschaffene kostengünstige Regelung für die Stadt Fürstenau.

 

Ratsherr Trütken fragt zum Sachkonto 431801 an, um welche Abschreibungen es sich hierbei handelt.

Anmerkung:

Der Abschreibungsbetrag in Höhe von 1.100,00 € ergibt sich aus Zuschusszahlungen an Sportvereine.

 

Produkt 424.10 Sportstätten

Herr Weymann merkt an, dass die Zuschusszahlungen für die Unterhaltung der Sportstätten an die Sportvereine seit dem Grundsatzbeschluss im Jahre 1986 nicht erhöht wurden und  aufgrund gestiegener Kosten nunmehr eine pauschale Erhöhung um 20 % als angemessen angesehen wird.