Bürgermeister Gans belehrt gemäß § 43 NKomVG die in den Jugend- und Kulturausschuss berufenen, hinzu gewählten beratenden Mitglieder sowie die Vertreter über die ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Anschließend erfolgt die Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG per Handschlag durch Bürgermeister Gans.

 

Das hinzu gewählte Mitglied Luca König ist in der nächsten Sitzung des Jugend- und Kulturausschusses zu verpflichten.