Samtgemeindebürgermeister Selter belehrt gemäß § 43 NKomVG die nachfolgend aufgeführten hinzugewählten Mitglieder des Schulausschusses sowie deren Ersatzmitglieder über die ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten.

Anschließend nimmt er die Verpflichtung durch Handschlag gem. § 60 NKomVG vor:

 

a)    Mitglieder des Schulausschusses

 

Elternvertreterin Elke Tebbe

Elternvertreter Udo Lömker

Elternvertreterin Sabine Schmidt

Lehrervertreterin Gisela Krieger

Lehrervertreter Michael Wichmann

Lehrervertreter Gerald Wieziolkowski

 

 

b)    Ersatzmitglieder

 

Elternvertreter Martin Giese

Elternvertreter Thorsten Grützmacher

Lehrervertreterin Heide Michelmann

Lehrervertreter Frank Pampel

 

 

Der nicht anwesende Elternvertreter (Ersatzmitglied) Wilhelm Huster und die Lehrervertreterin Ruth Löning (Ersatzsatzmitglied) sind in der nächsten Sitzung des Schulausschusssitzung zu verpflichten.

 

Schülervertreter konnten nicht benannt werden, weil eine konstituierende Sitzung des Gemeindeschülerrates, in der die Schülervertreter benannt werden sollten, wegen zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt werden konnte.