Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden nicht
erhoben.
Die Vorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift St/PlBauA/02/2011 vom 23.08.2011 genehmigt ist.
Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden nicht
erhoben.
Die Vorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift St/PlBauA/02/2011 vom 23.08.2011 genehmigt ist.