Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

Die 8 Linden an der Hauptstr. in Berge werden bis möglichst Ende Februar gefällt. Die Verwaltung wird mit der freihändigen Vergabe der erforderlichen Arbeiten beauftragt. Die Nachpflanzung der neuen Linden (15-20 cm Durchmesser) soll sobald wie möglich und in Absprache mit einem Förster erfolgen, um zu klären, wie viele neue Bäume eingesetzt werden können.


Die in Berge an der L 60 – „Hauptstraße“ vor der Abzweigung der L 102 – „Börsteler Straße“ stehenden Linden enthalten sichtbar viel Totholz im Kronenbereich. Unterhalts- und verkehrssicherungspflichtig für die Bäume und den Fußweg ist die Gemeinde Berge.

 

Da es in diesem Bereich zu Personen- und Sachschäden durch herabfallendes Ast- und Totholz, insbesondere bei Unwetterlagen, kommen kann, wurde am 22. Dezember 2011 zusammen mit Herrn Wangerpohl (zuständiger Bezirksförster) eine Begutachtung der 80- bis 90-jährigen Linden vorgenommen. Nach der ersten Einschätzung sieht Herr Wangerpohl dringenden Handlungsbedarf und empfiehlt das Zurückschneiden der Linden auf ein „gesundes Maß“ (Kappen der Bäume oberhalb der Verästelung auf ca. 4 m Höhe, so dass im Endeffekt nur noch der Stamm stehen bleibt). Von einem Nachwuchs, auch nach einem intensiven Rückschnitt könne, so Herr Wangerpohl, ausgegangen werden. Herr Wangerpohl empfahl jedoch, den Fachdienst Umwelt des Landkreises Osnabrück um eine Einschätzung zu bitten.

 

Am 10. Januar 2012 wurde zusammen mit Herrn Rebber (Straßenmeisterei Fürstenau), Herrn Herpin und Herrn Schulze (Landkreis Osnabrück, Naturschutz und Wald), Bürgermeister Brandt und Herrn Mehmann von der Verwaltung eine Begutachtung der Linden vorgenommen.

Die Begutachtung zeigte, dass bereits erhebliches Totholz aus den Kronen auf den Bürgersteig gefallen war. Seitens des Landkreises Osnabrück wurde auf den dringenden Handlungsbedarf verwiesen, da es mitunter zukünftig zu noch größeren Schäden an vorbeifahrenden Fahrzeugen oder Personen kommen könne. Herr Schulze teilte den Anwesenden mit, dass ein Rückschnitt der Linden vorliegend der falsche Weg sei. Es sei zwar richtig, dass der Baumbestand nach einer intensiven Rückschneidung wieder austreibe, aber aufgrund des Alters dieser Bäume davon ausgegangen werden könne, dass die gesunde Erhaltung der Linden dauerhaft nicht gewährleistet werden kann. Dies liege insbesondere am Alter und Standort der Bäume, der beidseitig befestigt ist.

 

Die Kronenschäden seien so massiv und offensichtlich, dass, um auf Dauer die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, hier nur die Fällung der Linden in Betracht komme. Nach der Abholzung sollte eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden.

 

Fällungsarbeiten können grundsätzlich bis Ende Februar durchgeführt, aber aus verkehrssicherungstechnischen Gründen auch ganzjährig erfolgen. Herr Rebber sichert die Unterstützung der Straßenmeisterei Fürstenau zu.

 

Bürgermeister Brandt ergänzt, dass der Landkreis Osnabrück in seinem Gutachten die Fällung der 8 Linden empfiehlt. Eine Nichtbeachtung oder Nichthandeln zur Verkehrssicherung wäre zumindest als grob vorsätzlich einzustufen, was entsprechende Auswirkungen bei einem möglichen Schadensfall hätte.

 

Ratsfrau Oehmann teilt mit, dass bezüglich der Abholzung ein Termin vor dem 29.02.12 gewählt werden sollte, da der Frühling und die Einnistung der heimischen Vogelarten naht. Die Standortgegebenheiten für die neuen Bäume sollten verbessert werden. Eine zeitnahe Bepflanzung sei hier ebenso sinnvoll und es wäre empfehlenswert, bei der Ersatzbepflanzung so viele Bäume wie möglich aufzustellen. Für die neuangepflanzten Bäume sollte auch für eventuelle Trockenperioden die Möglichkeit der Bewässerung eingerichtet werden. Bürgermeister Brandt erläutert den anwesenden Ratsmitgliedern die Vorgehensweise zur Fällung der Linden und der erforderlichen Nacharbeiten, wo nach der Abholzung die Pflastersteine durch den Bauhof herausgenommen und nach der Fräsung der Baumstümpfe das Pflaster wieder neu angeglichen werden soll. Für die Aufstellung und Festlegung des Standortes der neuen Bäume sollte fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden und die Neuanpflanzung  so gestaltet sein, dass auf Jahre kein Handlungsbedarf mehr bestehe.

 

Beigeordneter Kamp ergänzt, dass wenn der jetzige Baumbestand eine Gefahr für die Verkehrssicherung darstelle und die Zustimmung der Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück vorliege, vom Rat die Zustimmung zur Fällung der Linden ausgesprochen werden sollte.