Von Herrn Georg Brechmann wird die Frage gestellt, wer denn Eigentümer der Immobilie beim Krippenbau sei.

 

Bei einem Neubau auf dem Gelände der ev.-luth. Kirchengemeinde Berge wäre die Samtgemeinde Fürstenau Eigentümer. Bei einem Anbau am kath. Kindergarten „St. Servatius“ die kath. Kirchengemeinde.

 

Herr Bernt Sievers-Over-Behrens bittet bei der Anpflanzung der Eichen, der Vermessung des Radweges und der Nachbesserung des Parkplatzes das Dreikammersystem der Reithalle im Auge zu behalten und nicht zu beschädigen.