Gemäß § 6 (6) BauGB ist der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fürstenau in der Fassung, die er durch Änderungen und Ergänzungen erfahren hat, neu bekannt zu machen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (24 Ja-Stimmen):
Gemäß § 6 (6) BauGB ist der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fürstenau in der Fassung, die er durch Änderungen und Ergänzungen erfahren hat, neu bekannt zu machen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (24 Ja-Stimmen):