Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 6

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 werden ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.


Samtgemeindeoberamtsrat Weymann erläutert die bisher vorgenommenen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf sowie anhand einer Aufstellung die Steuereinnahmen je Einwohner und die Auswirkungen einer Hebesatzerhöhung. Weiterhin wird von ihm mitgeteilt, dass ein Antrag der Kreuzbundgruppe Fürstenau auf Aufstockung des jährlichen Zuschusses vorliegt.

 

Anmerkung:

Die vorgestellten Unterlagen und der Zuschussantrag wurden mit der Beschlussvorlage zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.12.2005 (St/VA/008/2005) an die Ratsmitglieder übersandt.

 

Stadtdirektor Kamlage weist noch darauf hin, dass insbesondere durch Einnahmeverbesserungen der Fehlbedarf um 129.600 € von 798.900 € auf 669.300 € vermindert werden konnte. Die Stadt Fürstenau wird jedoch nicht darum herum kommen, in absehbarer Zeit die Steuerhebesätze anzuheben, da ein geringerer struktureller Fehlbedarf auch in den kommenden Jahren nicht zu erwarten ist. Da sämtliche Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung heranzuziehen sind, könnte die Anpassung der Hebesätze künftig Voraussetzung für die Genehmigung des Haushalts sein. Auch bei der Gewährung von Bedarfszuweisungen für die Samtgemeinde wird dies künftig aufgrund der vorgesehenen Änderungen für das Bewilligungsverfahren eine Rolle spielen.


Nach kurzer Aussprache empfiehlt er Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig (6 Ja-Stimmen):