Beigeordneter Spree verweist auf Seite 13, Zeile 6 und teilt mit, dass es statt „Ratsfrau“ „Ratsherr Oldenhage“ heißen muss.

Weitere Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden nicht erhoben. Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift SG/SGR/04/2011 vom 03.11.2011 genehmigt ist.