Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 19

 

Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Breslauer Straße in Fürstenau sind Teilbeiträge nach § 6 Abs. 2 NKAG i. V. m. § 8 Nr. 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Fürstenau im Wege der Aufwandsspaltung zu erheben.


Ratsherr Oldenhage nimmt in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales Platz.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):