Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

Der Rat stellt folgende Besetzung der Ausschüsse fest:

 

I. Jugend-, Kultur- und Fremdenverkehrsauschuss

 

CDU-Fraktion = E. Johanning, B. Hömme, A. Behner

 

SPD/UWG-Fraktion = S. Fehrlage-Runge, D. Gappel, C. Plagge, F. Elting

 

Grüne = U. Oehmann

 

 

II. Planungs- und Bauauschuss

 

CDU-Fraktion = A. Behner, W. Apke, U. Heskamp

 

SPD/UWG-Fraktion = U. Moormann, M. Mehmann, H. Kamp, C. Plagge

 

Grüne = U. Oehmann

 

 

III. Landschafts-, Umwelt- und Wegeausschuss

 

CDU-Fraktion = U. Heskamp, W. Apke, E. Johanning

 

SPD/UWG-Fraktion = F. Wolting, F. Elting, M. Mehmann, U. Moormann

 

Grüne = U. Oehmann

 

 

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

Alle Ratsmitglieder sind berechtigt, sich in den Fachausschüssen gegenseitig zu vertreten.


a) Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse

 

Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann der Rat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse aus seiner Mitte Ausschüsse bilden. Welche Ausschüsse gebildet, werden, wie ihre Aufgabenbereiche abgegrenzt sind, ist in das Ermessen des Rates gestellt.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode sind folgende 3 Ausschüsse gebildet worden:

 

  1. Jugend-, Kultur- und Fremdenverkehrsauschuss (bisher 7 Mitglieder)
  2. Planungs- und Bauausschuss (bisher 7 Mitglieder)
  3. Landschafts-, Umwelt- und Wegeausschuss (bisher 7 Mitglieder)

 

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

Für die Wahlperiode 2011-2016 werden gem. § 71 Abs. 1 NKomVG folgende Ratsausschüsse gebildet:

 

  1. Jugend-, Kultur- und Fremdenverkehrsauschuss
  2. Planungs- und Bauausschuss
  3. Landschafts-, Umwelt- und Wegeausschuss

 

 

b) Anzahl der Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen

 

Es liegt im Ermessen des Rates, zu entscheiden, welche Mitgliederzahl die nach § 71 Abs. 1 NKomVG gebildeten Ausschüsse haben. Bisher betrug die Mitgliederzahl 7.

 

Um eine entsprechende Berücksichtigung des Wahlergebnisses zu erreichen schlägt Bürgermeister Brandt daher eine Erhöhung der Mitgliederzahl auf 8 Personen vor, damit auch die Ratsfrau Oehmann (Grüne) in der Aufteilung Berücksichtigung finde. Beigeordneter Hömme merkt seitens der CDU-Fraktion an, dass es bei einer bestehenden Mitgliederzahl von 7 Personen keinen Anspruch für die Partei „Grüne“ gäbe. Die basisdemokratische Auslegung ist nicht selbstverständlich, wird aber von der CDU-Fraktion mitgetragen.

 

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

Die Anzahl der Mitglieder der gem. § 71 Abs. 1 NKomVG gebildeten Ausschüsse beträgt:

 

      1. Jugend-, Kultur- und Fremdenverkehrsauschuss        = 8 Mitglieder

      2. Planungs- und Bauauschuss                                        = 8 Mitglieder

      3. Landschafts-, Umwelt- und Wegeausschuss               = 8 Mitglieder,

 

wobei 4 Sitze der SPD-UWG-Fraktion, 3 Sitze der CDU-Fraktion und 1 Sitz der Grünen zustehe.

 

 

c) Benennung der Mitglieder und Vertreter der einzelnen Ausschüsse

 

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Ausschüsse in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegte Zahl der Sitze auf die Benennungen der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen verteilt werden.