Sitzung: 24.11.2005 Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: FB 5/066/2005
1.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB:
1.1
Archäologische Denkmalpflege der Stadt u. des
Landkreises Osnabrück vom 22.07.2005:
Beschlussempfehlung:
Der bereits auf der Planzeichnung vorhandene Hinweis zu ur- oder frühgeschichtlichen Bodenfunden ist entsprechend der Stellungnahme zu ergänzen.
1.2
Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband
Nr. 94 „Große Aa“ Lingen vom 25.07.2005:
Beschlussempfehlung:
Es werden keine Anregungen zur Planung vorgebracht.
Die Hinweise beziehen sich nicht auf die Festsetzungen des
Bebauungsplanes. Sie sind in der nachfolgenden Erschließungs- und
Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen.
1.3 GLL Osnabrück vom 01.08.2005 u.
22.09.2005:
Beschlussempfehlung:
Die dem Bebauungsplan zugrunde liegende Katasterkarte ist aus dem Jahr 1998 und damit älter als 5 Jahre. Mit Schreiben vom 22.09.2005 wird von der Behörde bestätigt, dass diese Planunterlage weiterverwendet werden kann, da bisher keine Veränderungen aus geometrischer Sicht vorliegen. Damit steht der erforderlichen Bescheinigung des Katasteramtes nichts im Wege.
1.4 Wasserverband Bersenbrück vom
22.08.2005:
Beschlussempfehlung:
Die Anregungen des Wasserverbandes beziehen sich nicht auf
die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Sie sind in der dem
Bebauungsplanverfahren nachfolgenden Erschließungs- und Ausführungsplanung
entsprechend zu berücksichtigen.
1.5
Staatliches Baumanagement Osnabrück-Emsland
vom 30.08.2005:
Beschlussempfehlung:
In der Begründung zum Bebauungsplan wird bereits darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt, den Standort Fürstenau voraussichtlich bis zum 1. Quartal 2008 vollständig zu schließen, so dass die Schießlärmimmissionen nur noch für einen absehbaren Zeitraum relevant sind.
Für den Zeitraum des Verbleibes der Standortschießanlage „Pommernkaserne“ ist in die Planzeichnung der Hinweis aufgenommen worden, dass zum Schutz vor den von der Standortschießanlage ausgehenden Schallimmissionsüberschreitungen passive Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Wohngebäude durchgeführt werden können. Damit wird für die verbleibende Zeit bei uneingeschränkter militärischer Nutzung der Kasernenanlage ein ausreichender Schutz der Wohnbebauung vor den Schießlärmimmissionen erreicht.
Mit diesen Ausführungen zum Immissionsschutz wird auf die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes hingewiesen und die uneingeschränkte Nutzung der Kaserne bis zur Standortaufgabe sichergestellt.
Die Begründung ist dahingehend zu ergänzen, dass für die neu geplanten Nutzungen gegenüber dem derzeitigen Eigentümer der Kasernenanlage keinerlei Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können.
1.6 Landwirtschaftskammer Weser-Ems vom
08.09.2005:
Beschlussempfehlung:
Folgender Hinweis ist in die Begründung unter dem Punkt „Immissionsschutz“ aufzunehmen:
„Das
Plangebiet grenzt unmittelbar an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die bei
der Bearbeitung dieser Flächen und dem landwirtschaftlichen Verkehr
entstehenden Immissionen in Form von Geräuschen, Gerüchen und Stäuben können
jahreszeitlich und witterungsbedingt auch an Sonn- und Feiertagen sowie in den
Nachtstunden auftreten (z.B. Mähdrusch, Bodenbearbeitung). Die Immissionen sind
unvermeidbar und im ländlichen Raum als ortsüblich zu tolerieren.“
2. Stellungnahmen einzelner Bürger
liegen nicht vor.
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
als Beschlussempfehlung
Der Bebauungsplan Nr. 54 „Wohnbaufläche beidseits der
Kranenpohlstraße“ mit baugestalterischen Festsetzungen der Stadt Fürstenau
einschließlich Begründung und Grünordnungsplan wird unter Berücksichtigung der
zum Ergebnis der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB und der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. §
10 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet ist Teil der Gemarkung Fürstenau und umfasst
folgende Grundstücke:
Flur 2:
95/32 tlw. (südl. Teil in einer Tiefe von ca. 65 m)
106/16 tlw. (Kranenpohlstraße) und 106/15 (Pumpstation)
Flur 15:
33/9 tlw. u. 29/2 tlw. (jeweils nördl. Teil in einer Tiefe
von 40 m).
Der Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss empfiehlt einstimmig (9 Ja-Stimmen):