Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 21

 

  1. Für die Dauer der Wahlperiode (01.11.2011 – 31.10.2016) obliegen der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister

 

a)adie repräsentative Vertretung der Stadt Fürstenau

b)ader Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss

c)adie Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses ein­schließlich der                     .  aAufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Stadtdirektor

d)adie Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtenbe­lehrung.

 

  1. Samtgemeindebürgermeister Peter Selter wird für die Zeit vom 01.11.2011 – 31.10.2014 als nebenamtlicher Stadtdirek­tor der Stadt Fürstenau in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

                                                              (St/StR/04/2011 vom 08.11.2011, S.      )

 

Auf Befragen erklärt Stadtdirektor Selter, dass er die Wahl annimmt und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Bürgermeister Gans spricht Stadtdirektor Selter die Glückwünsche des Rates aus und überreicht ihm die Ernennungsurkunde. Die Mitglieder des Stadtrates applaudieren zustimmend.


Samtgemeindebürgermeister Selter nimmt in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales Platz.


Der Stadtrat beschließt einstimmig: