- Dem Jugend- und Kulturausschuss sind bis zu vier beratende Mitglieder hinzuzuwählen.
- Die von den Trägern der freien Jugendhilfe noch vorzuschlagenden Personen werden als Mitglieder in den Jugend- und Kulturausschuss berufen.
(St/StR/04/2011 vom 08.11.2011, S. )
Anmerkung:
Hinsichtlich der Benennung der hinzuzuwählenden Mitglieder des Wirtschaftsförderungsausschusses wird die entsprechende Vorlage zwecks Entscheidung zur nächsten Sitzung vorgelegt.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig: