Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 21

 

  1. Dem Jugend- und Kulturausschuss sind bis zu vier beratende Mitglieder hinzuzuwählen.

 

  1. Die von den Trägern der freien Jugendhilfe noch vorzuschlagenden Personen werden als Mitglieder in den Jugend- und Kulturausschuss berufen.

 

                                                              (St/StR/04/2011 vom 08.11.2011, S.     )

 

Anmerkung:

Hinsichtlich der Benennung der hinzuzuwählenden Mitglieder des Wirtschaftsförderungsausschusses wird die entsprechende Vorlage zwecks Entscheidung zur nächsten Sitzung vorgelegt.


Der Stadtrat beschließt einstimmig: