Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 21

Beigeordneter Santel wird zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

 


Den Mitgliedern des Stadtrates ist mit Schreiben vom 01.11.2011 eine geänderte Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt übersandt worden, die die ursprünglich erstellte Vorlage ersetzt.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass die Fraktionen beabsichtigen zwei gleichberechtigte Vertreter des Bürgermeisters zu wählen. Die Hauptsatzung der Stadt Fürstenau enthält in § 5 jedoch die Regelung, dass der Bürgermeister beim Vorsitz in Rat und Verwaltungsausschuss sowie bei der repräsentativen Vertretung der Stadt durch den Ersten stellv. Bürgermeister, bei dessen Verhinderung durch den Zweiten stellv. Bürgermeister, vertreten wird.

Bei zwei gleichberechtigten Vertretern ist somit nach Auskunft von Ministerialdirigent a. D. Thiele vor der Wahl ein Ergänzungsbeschluss zu fassen, da ansonsten ein Verstoß gegen die Hauptsatzung vorliegt. Eine Änderung der Hauptsatzung ist für Anfang 2012 geplant.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

 

Die Hauptsatzung ist alsbald durch Streichung der Regelung über die Zahl der Stellvertreter und die Reihenfolge rückwirkend zum 01.11.2011 zu ändern.

 

                                                              (St/StR/04/2011 vom 08.11.2011, S.   )

 

Beigeordneter Knocks schlägt für die SPD/Grüne-Gruppe vor, Beigeordneten Lühn zum stellvertretenden Bürgermeister zu wählen.

 

Beigeordneter Freye schlägt für die CDU-Fraktion vor, Beigeordneten Santel zum stellvertretenden Bürgermeister zu wählen.

 

Vor der Abstimmung fragt der Vorsitzende, ob jemand eine geheime Wahl wünscht. Da dieses nicht der Fall ist, lässt er durch Handaufheben abstimmen.

 

                                                                                    

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

 

Beigeordneter Lühn wird zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

                                                              (St/StR/04/2011 vom 08.11.2011, S.    )

 

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig: