Beschluss: einstimmig

Der Verwaltungsausschuss wird in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegten Sitze (Bürgermeister/in und 4 Beigeordnete) auf die Benennungen der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen verteilt werden.

Bei 4 Beigeordneten und Bürgermeister/in führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:

 

CDU-Fraktion                         =          2 Beigeordnete/r

SPD-UWG-Fraktion               =          2 Beigeordnete/r

 

Gem. § 71 Abs. 5 und Abs. 10, i.V.m. § 75 Abs. 1 und § 71 Abs. 4 NKomVG können Mitglieder mit beratender Stimme hinzugewählt werden.

 

Bürgermeister Brandt verweist darauf, dass bereits im Vorfeld Gespräche mit den Fraktionen des Rates geführt worden sind, um Ratsfrau Oehmann als beratendes Mitglied (ohne Stimmrecht), zuzulassen. Da Ratsfrau Oehmann keiner Fraktion angehört, würde ihre Partei aufgrund der oben genannten Berechnung keinen Sitz am Verwaltungsausschuss erhalten.