Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Wahlperiode und wurde bereits vorab am 06.10.2011 an die Ratsmitglieder verschickt.
Bürgermeister Brandt erläutert kurz die Geschäftsordnung, wobei er daraufhin weist, dass diese jederzeit durch den Rat geändert werden kann. Insbesondere müssen in Kürze die geänderten Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) eingearbeitet werden.