Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

Die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Berge wird in der vorliegenden Form beschlossen.


Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Wahlperiode und wurde bereits vorab am 06.10.2011 an die Ratsmitglieder verschickt.

 

Bürgermeister Brandt erläutert kurz die Geschäftsordnung, wobei er daraufhin weist, dass diese jederzeit durch den Rat geändert werden kann. Insbesondere müssen in Kürze die geänderten Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) eingearbeitet werden.