Beschluss: einstimmig

 

 


Gemäß § 105 Abs. 2 Satz 1 NKomVG ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig und mit Annahme der Wahl in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Wie jeder Beamte hat der Ehrenbeamte den Diensteid zu leisten (§§ 5 Abs. 2, 38 BeamtStG, 6 Abs. 1 NBG), den das älteste anwesende und hierzu bereite Ratsmitglied unmittelbar nach der Annahme der Wahl durch den Bürgermeister diesem abnimmt. Dieses Ratsmitglied übernimmt zu diesem Zweck den Vorsitz im Rat.

 

Nachdem der Beschluss gefasst worden ist, fragt II. stellvertretender Bürgermeister Wolting Brandt, ob er die Wahl annehme. Dieser bejaht die Frage, wird anschließend durch den II. stellvertretenden Bürgermeister Wolting mit folgender Vereidigungsformel vereidigt

 

„Ich schwöre, dass ich, getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.

-So wahr mir Gott helfe-.“

 

Daraufhin erfolgen Gratulationen mit Blumenpräsenten durch die Fraktionsvorsitzenden und Mitglieder des Rates.

 

Bürgermeister Brandt bedankt sich nach der Vereidigung für die einstimmige Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Berge. Es sei in diesem Jahr ein fairer Wahlkampf zwischen den Parteien gewesen und ein Dank gilt natürlich auch den Wählerinnen und Wählern. Er freue sich auf die nächste Wahlperiode und nimmt Bezug auf den Rat, der bei allen Entscheidungen die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen und zu wahren habe.