Bürgermeister Brandt gratuliert allen anwesenden Ratsmitgliedern recht herzlich zur Wahl und wünscht ihnen stets eine „gute Hand“ für die Ratsarbeit. Danach verliest Bürgermeister Brandt den Hinweis nach § 54 I des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und nimmt per Handschlag die Verpflichtung jedes Ratsmitgliedes vor.