Beschluss: Kenntnis genommen

Gemäß § 103 Satz 1 NKomVG werden die Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister zu Beginn der ersten Sitzung förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung erfolgt förmlich durch Handschlag.

 

Bürgermeister Brandt gratuliert allen anwesenden Ratsmitgliedern recht herzlich zur Wahl und wünscht ihnen stets eine „gute Hand“ für die Ratsarbeit. Danach verliest Bürgermeister Brandt den Hinweis nach § 54 I des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und nimmt per Handschlag die Verpflichtung jedes Ratsmitgliedes vor.