Die Anzahl der Beigeordneten des
Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Fürstenau wird gemäß § 74 Abs. 2 S. 2
NKomVG um zwei Beigeordnete erhöht, so dass der Samtgemeindeausschuss für die
Wahlperiode 2011 – 2016 aus dem Samtgemeindebürgermeister und acht
Beigeordneten besteht.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig: