Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 27

Die Anzahl der Beigeordneten des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Fürstenau wird gemäß § 74 Abs. 2 S. 2 NKomVG um zwei Beigeordnete erhöht, so dass der Samtgemeindeausschuss für die Wahlperiode 2011 – 2016 aus dem Samtgemeindebürgermeister und acht Beigeordneten besteht.

 


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig: