Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 27

 

1.    Dem Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur sind bis zu fünf beratende Mitglieder hinzuzuwählen.

 

2.    Die von den Trägern der freien Jugendhilfe noch vorzuschlagenden Personen werden als Mitglieder in den Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur berufen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig: