1.
Dem
Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur sind bis zu fünf beratende Mitglieder
hinzuzuwählen.
2.
Die von
den Trägern der freien Jugendhilfe noch vorzuschlagenden Personen werden als
Mitglieder in den Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur berufen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig: