Beschluss: Kenntnis genommen

Um 18.39 Uhr eröffnet Samtgemeindebürgermeister Selter die Sitzung des Samtgemeinderates wieder und ruft den Punkt 7) – Pflichtenbelehrung – auf.

 

Gemäß § 43 NkomVG weist Samtgemeindebürgermeister Selter alle Ratsmitglieder auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten durch Verlesen der Texte hin. Diese Pflichten umfassen:

 

§ 40 – Amtsverschwiegenheit

§ 41 – Mitwirkungsverbot

§ 42 – Vertretungsverbot