Um 18.39 Uhr eröffnet Samtgemeindebürgermeister Selter die Sitzung des Samtgemeinderates wieder und ruft den Punkt 7) – Pflichtenbelehrung – auf.
Gemäß § 43 NkomVG weist Samtgemeindebürgermeister Selter alle Ratsmitglieder auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten durch Verlesen der Texte hin. Diese Pflichten umfassen:
§ 40 – Amtsverschwiegenheit
§ 41 – Mitwirkungsverbot
§ 42 – Vertretungsverbot