Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 10

Für die kommende Wahlperiode 2006 bis 2011 ist die gemäß § 32 Abs. 2 NGO mögliche Verringerung des Samtgemeinderates nicht vorzunehmen.


Beigeordneter Lühn beantragt für die SPD-Fraktion, eine Verringerung des Rates der Samtgemeinde Fürstenau vorzunehmen. Ein Grund für die Verringerung des Rates ist die Kostensenkung. Die SPD-Fraktion ist weiter der Meinung, dass durch eine Verkleinerung des Rates die Arbeit flexibler wird.

 

Beigeordneter Bertke äußert, dass die CDU-Fraktion zur Zeit keinen Handlungsbedarf sieht und nicht unter Zeitdruck eine Änderung herbeigeführt werden sollte. Von der CDU-Fraktion wird zum jetzigen Zeitpunkt eine Verringerung des Rates für die Wahlperiode 2006 – 2011 abgelehnt.

 

Der Ratsvorsitzende lässt zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Das Abstimmungsergebnis lautet:                  10 Ja-Stimmen

                                                                        16 Nein-Stimmen.

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.


Der Samtgemeinderat beschließt mit 16 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen: