Sitzung: 17.03.2005 Samtgemeinderat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 10
Vorlage: G 32/001/2005
Für die kommende Wahlperiode 2006 bis 2011 ist die gemäß § 32 Abs. 2 NGO mögliche Verringerung des Samtgemeinderates nicht vorzunehmen.
Beigeordneter Lühn beantragt für die SPD-Fraktion, eine Verringerung des Rates der Samtgemeinde Fürstenau vorzunehmen. Ein Grund für die Verringerung des Rates ist die Kostensenkung. Die SPD-Fraktion ist weiter der Meinung, dass durch eine Verkleinerung des Rates die Arbeit flexibler wird.
Beigeordneter Bertke äußert, dass die CDU-Fraktion zur Zeit keinen Handlungsbedarf sieht und nicht unter Zeitdruck eine Änderung herbeigeführt werden sollte. Von der CDU-Fraktion wird zum jetzigen Zeitpunkt eine Verringerung des Rates für die Wahlperiode 2006 – 2011 abgelehnt.
Der Ratsvorsitzende lässt zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.
Das Abstimmungsergebnis lautet: 10 Ja-Stimmen
16 Nein-Stimmen.
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Der Samtgemeinderat beschließt
mit 16 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen: