Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.   Der Planung des Ing.-Büros Westerhaus, Bramsche, den Radweg entlang der L 102 in Schwagstorf vom Stönneberg bis zur Gemarkungsgrenze Bippen mit wassergebundener Decke entsprechend dem erläuterten Planungsentwurf auszubauen, wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Gemeinde Bippen einen Proland-Antrag zu stellen.


Dipl.-Ing. Westerhaus erläutert anhand einer Übersichtskarte den Vorentwurf für den Rad- und Wanderweg entlang der L 102.  Er führt aus, dass vorgesehen ist, ab der Gemeindegrenze Bippen bis zur Siedlung Stönneberg im OT. Schwagstorf einen Rad- und Wanderweg herzustellen. Dieser Rad- und Wanderweg ist auf der Westseite der L 102 geplant. Es soll somit eine Radwegfortführung des bestehenden Radweges am Stönneberg im OT. Schwagstorf und eine Anbindung als Lückenschluss an den derzeit geplanten Wanderweg Klein- Bokern  der Gemeinde Bippen erreicht werden. Der geplante Wanderweg der Gemeinde Bippen endet direkt an der Gemeindegrenze  und ist in Form eines einseitig abgesetzten Wanderweges vorgesehen. An der L 102 ist bereits ab Ortsausgang Bippen ein Wanderweg bis zum Wanderparkplatz Maiburg angelegt. Die Gemeinde Bippen strebt mit der jetzigen Planung, die Weiterführung des Wanderweges ab Parkplatz Maiburg bis zur Gemeindegrenze an.

 

Dipl.-Ing. Westerhaus erläutert im Einzelnen die Gründe für die Seitenwahl. Er führt aus, das der vorhandene Radweg im OT. Schwagstorf sich auf der westlichen Seite der L 102 befindet. Diese Führung sollte aufgenommen und fortgeführt werden. Ebenfalls wird der geplante Wanderweg der Gemeinde Bippen auf der Westseite eingerichtet. Um einen Lückenschluss des Radwegenetzes zu erreichen, und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sowie der Verkehrs- und Sichtverhältnisse erscheint ihm eine westliche Fortführung sinnvoll. Da direkt entlang der Fahrbahn in weiten Teilen Gehölzbestände auf den Dammböschungen der L 102 vorhanden sind, hält er es für ratsam, den Rad- und Wanderweg abzusetzen und grundstücksseitig zu führen. Hierdurch wird eine Auffüllung der Dammböschungen vermieden und die Baukosten werden minimiert. Er weist darauf hin, dass ebenfalls der ökologische Eingriff in Natur und Landschaft bei der vorliegenden Trassierung so gering wie möglich gehalten wird.

 

Er erläutert die nachstehenden Regelbreiten der Rad- und Wanderwegplanung

 

a) Wanderweg (In Anlehnung an den geplanten Wanderweg der Gemeinde Bippen in Schotter)

 

Wanderwegbreite:  1,50 m

Aufbau:  12 cm Schottertragschicht

              10 – 20 cm Pflastersand

              22 – 32 cm insgesamt

 

b)  Radweg (alternative Planung –bituminöser Ausbau)

 

Seitentrennstreifen zum Fahrbahnrand      1,50 m (min. 1,00 m)

Radweg                                                       2,00 m

Bankett                                                        >=  0,50 m

Abstand zu vorh. Straßenbäumen              >=  2,50 m

 

Aufbau:      6 cm Tragdeckschicht

                   12 cm Schottertragschicht

                   10 – 20 cm Pflastersand

                   22 – 32 cm insgesamt

 

Die Lage des Radweges und die vorgesehenen Planungsbreiten auf den wesentlichen Planungsabschnitten sind als Alternativplanung denkbar. Allerdings ist die Trassenführung vor den bebauten Grundstücken besonders zu untersuchen.  Evtl. sind hier zusätzliche Maßnahmen z.B. Böschungssicherung durch Winkelstützen notwendig.

 

Dipl-Ing Westerhaus stellt die zwei Kostenschätzungen vor. In der ersten Kostenberechnung ist die Erstellung eines Weges dargestellt, analog der Planung des Wanderweges der Gemeinde Bippen. Die Kosten sind mit 52.000,00 € einschl. geschätzten Grunderwerbskosten ermittelt worden. Die zweite Kostenberechnung beruht auf die alternative Herstellung als bituminösen Radweg. Die Kosten sind mit 75.000,00 € einschl. geschätzten Grunderwerbskosten ermittelt worden. Bei der Berechung der Kosten wurden allerdings besondere Maßnahmen wie z.B. Böschungssicherungen durch Winkelstützen o.ä. nicht berücksichtigt. Diese Kosten können erst nach detaillierter Planung ermittelt werden.

 

Stadtdirektor Kamlage teilt mit, dass das Land Niedersachsen den Radwegebau wieder aufnehmen will. Wann mit der Gewährung von Prolandmitteln zu rechnen ist, ist noch fraglich. 

 

 

Ratsherr Filbert schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragten, zusammen mit der Gemeinde Bippen einen Proland-Antrag zu stellen. I. stellv. Bürgermeister Krieger und Ratsherr Thale schließen sich dem Vorschlag von Ratsherrn Filbert an.

 

 

 

 

 

 


Nach längerer Aussprache empfiehlt der Straßen- und Wegeausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):