Stadtdirektor Selter geht kurz auf den Leserbrief bezüglich des Hohen Tores ein. Der in dem Brief angesprochene „Kragen“ hätte die Bausubstanz stärker beschädigt, als die eingesetzten Stabilisierungsstangen.

Weiterhin berichtet er von der abschließenden Stellungnahme zur Standsicherheit des Tores. Der Boden sei zwar nicht optimal, aber in Verbindung mit den eingebauten Zugstangen ist die Standsicherheit gewährleistet. Um eventuelle Verschlechterungen der Bausubstanz frühzeitig erkennen zu können, werden die auf der Innenseite des Turmes gesetzten Gipsmarken einmal im Monat kontrolliert. Darüber hinaus wird einmal im Jahr die Schiefstellung des Turmes gemessen.

Aus statischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen eine Freigabe des Hohen Tores für den Verkehr. Aufgrund der reduzierten Durchfahrtshöhe ist jedoch sicher zu stellen, dass keine Fahrzeuge gegen die Zugstangen prallen.

Zur Höhenbegrenzung wurde vom Landkreis Osnabrück in Verbindung mit der Stadt Fürstenau der Vorschlag unterbreitet, jeweils sieben Meter vor dem Tor einen Stahlrahmen als frühzeitige Höhenkontrolle aufzustellen. Zusätzlich müssten Höhenbegrenzungsschilder montiert werden. Beigeordneter Knocks wie auch Erster stellv. Bürgermeister Krieger begrüßen die Freigabe des Tores. Von den Mitgliedern des Stadtrates wird der Wunsch geäußert, den Hinweis auf die Höhenbegrenzung möglichst ansprechend zu gestalten. Beigeordneter Knocks regt an, das Kopfsteinpflaster im Bereich des Tores zu entfernen und durch ein glattes Pflaster zu ersetzen, um weitere Erschütterungen zu vermeiden. Außerdem trägt er den Inhalt eines Schreibens von Herrn Karl-Heinz Dirkmann vor, aus dem sich möglicherweise die jetzt festgestellten Baumängel erklären lassen, denn Anfang des 19. Jahrhunderts wurde die Durchfahrtsöffnung des Tores, das sich seinerzeit als Verkehrshindernis darstellte, erweitert. Die Toröffnung wurde in der Breite um rd. 0,8 m und in der Höhe um rd. 1,2 m vergrößert.