Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Unter der Voraussetzung, dass sich die Anlieger in Höhe von 50 % und die Samtgemeinde Fürstenau bzw. Stadt Fürstenau an den Kosten für den provisorischen Ausbau der Straße „Am Bahndamm“ in Fürstenau beteiligen, ist der Ausbau durchzuführen und die Maßnahme aus der HHSt. 6300.510002 „Laufende Unterhaltung der Straßen pp.“ zu finanzieren.  


Ratsherr Ehmke spricht sich dafür aus, dass sich die Samtgemeinde Fürstenau an den Ausbaukosten beteiligt, da diese Straße auch überwiegend von Kommunalfahrzeugen befahren wird.  Die Mitglieder des Straßen- und Wegeausschusses sprechen sich dafür aus, dass unter der Voraussetzung, dass sich die Anlieger in Höhe von 50 % und die Samtgemeinde Fürstenau bzw. Stadt Fürstenau an den Kosten für den provisorischen Ausbau der Straße „Am Bahndamm“ in Fürstenau beteiligen, der Ausbau durchzuführen ist. 

 


Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Straßen- und Wegeausschuss einstimmig (9 Ja-Stimmen):