Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

Zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beantragt die Samtgemeinde Fürstenau auf Grundlage des Zukunftsvertrages zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen eine Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung bezogen auf bis zu 75 % der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite.

 

Die Antragstellung erfolgt frist wahrend. Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen zwischen Samtgemeinde Fürstenau und Landesregierung über den Abschluss eines Entschuldungsvertrages aufzunehmen.

 

Die Entschuldungshilfe ist für das Haushaltsjahr 2012 bzw. 2013 zu beantragen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr, für welches die Entschuldungshilfe gewährt wird, in besonders begründeten Ausnahmefällen spätestens aber im übernächsten Jahr darauf im ordentlichen Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt. Durch geeignete Maßnahmen sind die nachhaltige Wirkung der vorgesehenen Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen.


Samtgemeindebürgermeister Selter möchte den Antrag auf Entschuldungshilfe stellen und hofft auf ein positives Signal vom Land Niedersachsen. Die Entschuldungshilfe sollte für das Haushaltsjahr 2012 bzw. 2013 beantragt werden. Samtgemeindebürgermeister Selter weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen Versuch handelt, eine Entschuldungshilfe ohne Gebietsveränderungen zu bekommen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (27 Ja-Stimmen):